SACHFEHLER DES PRODUKTS ODER EIN FALSCHES PRODUKT
Verbraucher können ihre Rechte aus dem Gesetz über Sachmängel oder fehlerhafte Produkte geltend machen, wenn sie den Verkäufer innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels darüber informieren. Der Verbraucher muss den Mangel in der Mitteilung detailliert beschreiben und dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Artikel zu überprüfen.
Der Verbraucher, der den Verkäufer ordnungsgemäß über den Mangel informiert hat, hat das Recht, vom Verkäufer zu verlangen:
den Mangel an der Ware zu beseitigen oder einen dem Mangel entsprechenden Teil des gezahlten Betrags zurückzuerstatten; oder
die mangelhaften Waren durch neue, einwandfreie Waren zu ersetzen; oder
den gezahlten Betrag zurückerstatten.
Wird das Vorhandensein eines Mangels an der Ware oder einer Unregelmäßigkeit bei der Erbringung der Dienstleistung nicht bestritten, so hat der Verkäufer der Aufforderung des Verbrauchers im Sinne des vorstehenden Absatzes so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nachzukommen.
Der Verkäufer muss auf die Anfrage des Verbrauchers spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Anfrage schriftlich antworten, wenn das Vorliegen eines Mangels der Ware bestritten wird.
Wenn der Fehler sachlich ist:
wenn der Gegenstand nicht die für seine normale Verwendung oder seinen normalen Verkehr erforderlichen Merkmale aufweist;
Wenn der Gegenstand nicht die für den besonderen Verwendungszweck, für den der Käufer ihn kauft, erforderlichen Eigenschaften aufweist, die dem Verkäufer bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen;
wenn der Gegenstand nicht die ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten oder vorgeschriebenen Eigenschaften und Merkmale aufweist;
wenn der Verkäufer einen Artikel übergeben hat, der nicht mit dem Muster oder Modell übereinstimmt, es sei denn, das Muster oder Modell wurde nur zur Information gezeigt.
Die Eignung der Ware für den gewöhnlichen Gebrauch wird im Vergleich zu normalen Waren der gleichen Art und unter Berücksichtigung der Angaben des Verkäufers oder des Herstellers über die Eigenschaften der Ware, insbesondere durch die Werbung, die Aufmachung des Produkts oder die Angaben auf der Ware selbst, beurteilt.
Wie wird ein Sachfehler geltend gemacht?
Der Kunde kann seine Rechte aus dem Sachfehler geltend machen, wenn er uns den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach dessen Entdeckung anzeigt.
Der Kunde muss den Mangel in der Mängelanzeige detailliert beschreiben und uns die Möglichkeit geben, den Artikel zu überprüfen.
Die Sachmängelhaftung richtet sich nach den Bestimmungen des Vertragsrechts und des Konsumentenschutzgesetzes.
Wann haftet der Verkäufer nicht für Sachfehler?
Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel der Ware, die sich erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Übergabe der Ware zeigen. Ein Mangel der Ware gilt als zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung auftritt. Die Rechte des Verbrauchers erlöschen nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer von dem Mangel Kenntnis erlangt hat.